Kinderschutzkonzept des Landestauchsportverandes Brandenburg e.V.

Als Landesfachverband für den organisierten Tauchsport in Brandenburg bietet der Landestauchsportverband Brandenburg e.V. (LTSVB) Kindern und Jugendlichen sowie allen Menschen, die sich im Tauchsport engagieren, den Tauchsport erlernen und ausüben wollen, Räume und Möglichkeiten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten, Talente und Begabungen entfalten können.

Der LTSVB setzt sich für das Wohlergehen aller ihm anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie für seine aktiven Funktionsträger ein. Sie sollen keine Gewalt und Diskriminierung erleben. Dazu sollen sie im Sport Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren.

Die körperliche und emotionale Nähe, die im Sport entstehen kann und in keinem anderen Zusammenhang ähnlichen Stellenwert findet, birgt zugleich Gefahren sexualisierter Übergriffe. Eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns Verantwortlicher muss daher dazu beitragen, Betroffene zum Reden zu ermutigen, potentielle Täter abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, welches Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene –mit und ohne Behinderung – sowie für den LTSVB aktive Funktionsträger im Sport vor sexualisierter Gewalt schützt.

Deshalb schafft der LTSVB Strukturen, die die Persönlichkeitsentwicklung, vor allem von Kindern und Jugendlichen stärken und schwächere Sportler schützen sollen. Der LTSVB entwickelt konkrete präventive Maßnahmen zur Aufklärung, Information und Sensibilisierung und fördert damit eine Kultur des bewussten Hinsehens und Hinhörens. Der LTSVB schafft Handlungsoptionen für eine aktive und kompetente Intervention bei jedem einzelnen Fall sexualisierter Gewalt, unter Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen und der Empfehlungen in unserem Schutzkonzept.


Das Bundeskinderschutzgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie die vom DOSB und der DSJ verabschiedeten Erklärungen zum „Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport“ bilden für den LTSVB die verbindliche Grundlage seiner Arbeit. Der LTSVB bekräftigt die mit der Münchener Erklärung eingegangenen Selbstverpflichtungen und fordert alle seine Vereine auf, die Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes in ihren jeweiligen Satzungen und Handlungsabläufen zu integrieren.


Alle Schutzmaßnahmen sollen ganz ausdrücklich kein Misstrauen gegenüber den Ausbildern, Trainern, Übungsleitern, Betreuern und anderen ehrenamtlich tätigen Personen signalisieren. Alle Maßnahmen und Hinweise in dieser Konzeption sollen den auf Landesebene und in den Vereinen aktiven Haupt- und Ehren – amtlichen dienen, kritische Situationen durch eine Kultur des aktiven/bewussten Hinsehens zu erkennen und vorzubeugen, falsche Anschuldigungen zu vermeiden und sich vor solchen zu schützen.

Der LTSVB ist sich den Chancen und Risiken, die mit seiner besonderen Verantwortung verbunden sind, bewusst. Zum einen bietet die Freizeitgestaltung in den Vereinen viel Potential zur körperlichen und seelischen Stärkung der Mitglieder. Zum anderen bergen körperliche und emotionale Nähe im Verein auch die Gefahr von Grenzverletzungen, Grenzüberschreitungen und Machtmissbrauch.

Alle Arten des Tauchsports haben folgendes gemeinsam:

  • Es sind körperbetonte Sportarten
  • Die Sportkleidung besteht zum Teil nur aus Badebekleidung
  • Es gibt Dusch- und Umkleidesituationen
  • Körperkontakt ist speziell in der Ausbildung unvermeidbar

In diesem Bewusstsein ist es notwendig, sich mit wirksamen Präventionsmaßnahmen auseinanderzusetzen und Standards und Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Hierbei ist eine Sensibilisierung aller Beteiligten erforderlich, um Gefahrensituationen zu erkennen und nach Möglichkeit zu vermeiden, sowie bei jeder Form sexualisierter Gewalt hinzusehen, zu handeln und keine Bagatellisierungen zuzulassen

Der Landestauchsportverband Brandenburg hat daher ein Schutzkonzept erstellt, das am 6. Juni 2020 in Kraft getreten ist. Wir möchten alle aktiven im Tauchsport dazu animieren, das Konzept zu lesen und danach zu handeln.