Kinderschutz im Sport

Lachen, strahlende Kinderaugen bei Spiel, Sport und Spaß im Schwimmbad
und Freigewässer, bei gemeinsamen Tauchfahrten in unseren Vereinen, so
sollte es sein.

Aber was ist, wenn es mal irgendwo klemmt, wenn Unsicherheiten im Umgang von Kindern untereinander oder zwischen Kindern, TrainerInnen und BetreuuerInnen auftreten, wenn Eltern Fragen haben, die nicht so einfach
zu beantworten sind?

Hier wollen wir Sicherheiten für TrainerInnen, BetreuerInnen, Eltern und
Kinder schaffen, eine Kultur des Hinschauens entwickeln zum Wohl unserer jungen Vereinsmitglieder und aller Beteiligten.

Der Gesetzgeber hat seit 2012 die Träger der freien Jugendhilfe
verpflichtet, die Vorgaben des Kinderschutzgesetzes umzusetzen. Damit
sind auch alle Sportverbände in der Pflicht diese Vorgaben auf der Ebene
der Vereine zu unterstützen.

Ebenfalls ist im März 2016 eine Vereinbarung zwischen dem DOSB / DSJ und dem UBSKM geschlossen worden, worauf sich die Sportverbände
verpflichten, in ihren Mitgliedsorganisationen Schutzkonzepte zu
implementieren.

Der Landestauchsportverband Brandenburg hat ein Schutzkonzept erstellt, das am 6. Juni 2020 in Kraft getreten ist.

Ein erster Schritt war die Ernennung eines Präventionsbeauftragten für
den Kinderschutz in unseren Vereinen, der Ansprechpartner für mögliche
Probleme aber auch als „Experte“ und Informationsträger für diese
Thematik fungiert und in engem Kontakt zwischen dem LSB Brandenburg und unserem Spitzenverband VDST e.V. steht.

Bei Fragen rund um den Kinderschutz steht unsere Ansprechpartnerin euch unter der Emailadresse
kinderschutz@ltsv-brandenburg.de für eine Kontaktaufnahme zur Verfügung.

 

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